Ein Kreuzsymbol St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch

Aktuelle Informationen zum Schutzschirmverfahren

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Schutzschirmverfahren.

Die Gremien der St. Mauritius Therapieklinik haben entschieden, die Klinik im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nachhaltig zu restrukturieren. Vor diesem Hintergrund wurde am 10. Mai 2023 ein Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf gestellt.

Das Verfahren bietet der Therapieklinik den geeigneten Rahmen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb schnell und wirksam umzusetzen und so die medizinische wie therapeutische Versorgung von neurologischen Reha-Patienten vollumfänglich aufrecht zu erhalten.

Jürgen Braun, Geschäftsführer der St. Mauritius Therapieklinik: „Das Schutzschirmverfahren gibt uns die Möglichkeit, ein finanzierbares und nachhaltiges Konzept für die Zukunft des Standortes zu entwickeln, mit dem wir den wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens gestärkt entgegentreten und die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten bestmöglich erfüllen können.“

Pressemitteilung

  • Therapieklinik stellt Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung und stößt grundlegende Restrukturierung an

Fragen und Antworten

Durch das Schutzschirmverfahren soll die Klinik nachhaltig zukunftssicher aufgestellt und so der aktuell defizitären Liquiditätslage der Therapieklinik entgegengewirkt werden. Ziel ist damit die langfristige Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens.

Ein Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, die zur Restrukturierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten und
kurzfristig umzusetzen. Es bietet einen besonderen gesetzlichen Schutz und gewährt bei der Restrukturierung genügend Handlungsspielraum. Der Geschäftsbetrieb wird dabei in vollem Umfang fortgeführt, das Unternehmen kann im laufenden Betrieb eigenständig und effizient saniert werden. Ein sog. vorläufiger Sachwalter übernimmt dabei einerseits eine Aufsichtsfunktion und überprüft gleichzeitig die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als Schuldner. Die St. Mauritius Therapieklinik gGmbH beabsichtigt, einen Insolvenzplan vorzulegen, welcher
parallel zum Schutzschirmverfahren erarbeitet wird.

Die Gremien der St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch haben sich nach intensiven und umfassenden Abwägungen aufgrund einer schwachen Liquiditätslage für den Weg des Schutzschirmverfahrens entschieden. Das Verfahren bietet der Klinik den geeigneten Rahmen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb schnell und wirksam umzusetzen und so die medizinische wie therapeutische Versorgung von neurologischen Reha-Patienten vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Ziel ist es, ein finanzierbares und nachhaltiges Konzept für die Zukunft des Standortes zu entwickeln, mit dem die Klinik den wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens gestärkt entgegentreten und die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten bestmöglich erfüllen kann.

Hintergrund der Entscheidung ist die aktuelle wirtschaftliche Gesamtlage der Therapieklinik: Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie, in der u. a. die Belegung der Klinik reduziert werden musste, und ein Auslaufen von nicht auskömmlichen Corona-Hilfen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal und Material hatten die Einrichtung zuletzt in finanzielle Bedrängnis gebracht. Hinzu kommen neben finanziellen Altlasten der Klinik, die ein Abfedern der zunehmend kostenintensiven Struktur erschwert hatten, die derzeitigen wirtschaftlichen sowie gesundheitspolitischen Herausforderungen und der starke Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

Nein, andere Einrichtungen des Verbundes Katholischer Kliniken Düsseldorf sind nicht von dem Schutzschirmverfahren der St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch umfasst.

Patienten und Angehörige

Klinikbetrieb geht in vollem Umfang weiter

Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Betrieb der Therapieklinik. Die medizinische Versorgung ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt.

Ja – wir versichern Ihnen, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt gesichert ist. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Betrieb der Therapieklinik. Die medizinische Versorgung ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt.

Nein, der Betrieb der St. Mauritius Therapieklinik wird wie bisher und ohne Einschränkungen fortgeführt. Alle laufenden Rehabilitationstherapien finden den Therapieplänen entsprechend statt.

Ja, alle geplanten Rehabilitationstherapien und -Maßnahmen werden wie geplant stattfinden. Bei Fragen zu Ihrer bevorstehenden Behandlung wenden Sie sich bitte an das Patientenmanagement der St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch.

Nein, es gibt keine Einschränkungen für Besucher. Die St. Mauritius Therapieklinik bleibt im Rahmen des Verfahrens vollumfänglich geöffnet. Die aktuellen Besuchszeiten und -vorschriften entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: